Steuern sparen


Gute Nachrichten für alle Immobilienbesitzer, die eine Renovierung oder Einbaumöbel planen:
Ab sofort können Handwerkerrechnungen bis zu 1.200 Euro pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden - doppelt so viel wie bisher.

Rechnungsaufteilung ist wichtig!

Wir erstellen unsere Rechnungen, gleich in Material- und Arbeitskosten unterteilt.
Die detaillierten Rechnungen müssen zusammen mit einem Bankbeleg bei der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet.

Beispiel:
Sie lassen sich einen Einbauschrank von uns anfertigen.
Die Rechnung beläuft sich auf 2500 Euro zuzügl. Mehrwertsteuer.
Materialkostenanteil: 1000 Euro
Arbeitskosten: 1500 Euro.

Bei dieser Rechnung könnten dann die 1500 Euro Arbeitskosten plus 285 Euro Mehrwertsteuer (1785 Euro) 20 Prozent von der Steuer abgezogen werden. Damit würde sich in unserem Rechenbeispiel der Steuerbonus auf 357 Euro belaufen.

Die richtigen Möbelideen haben wir selbstverständlich auch parat.